Nun merke ich doch dreierlei, nämlich dass mir erstens die Bildung in Sachen Rechtswissenschaft und deren Sprache fehlt, zweitens wesentliche Kenntnisse unseres Grundgesetzes (oder sei es nur teilweise des Strafgesetzbuchs) und drittens, dass ich mich dennoch mit derlei Gegenständen befassen möchte. Ich mache es kurz: Auf Seite 91f im von SPD und CDU vorgelegten „Koalitionsvertrag“ geht es um „Gewalt gegen Frauen“, um das „digitale Gewaltschutzgesetz“, um das „Jugendstrafrecht“ und darum, was die Koalition in Hinblick darauf zu tun gedenkt. Ich werde die Zeilen in inhaltlicher und formeller Hinsicht durchgehen und meinen Senf dazugeben, zumindest versuche ich es.
Einstiegssatz: Wir wollen Gewaltkriminalität bekämpfen und insbesondere Frauen besser schützen. – Ein einfacher Hauptsatz. Dem folgt ein weiterer, allerdings ziemlich langer Hauptsatz (mit einer Inversion aufgrund der Konjunktion deshalb) als Ausführung der zuvor gemachten Absichtserklärung: Deshalb verbessern wir den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord und prüfen dies bei gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub. Da habe ich eine Frage: Was ist dieses neue Qualifikationsmerkmal? Wer muss sich hier qualifizieren? Die potentiellen – mutmaßlichen – Täter oder die, die die Tat trifft? Was für ein Qualifikationsmerkmal könnte es noch bei Gewaltkriminalität geben? Natürlich gibt es schweren Raub und weniger schweren Raub, dafür sind wohl die Gerichte da, die das zu unterscheiden und das Strafmaß festzulegen haben – aber Verbrechen ist erst einmal Verbrechen und ist zu untersuchen. Oder? Der nächste Satz lautet: Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter. Zwei mittels der Konjunktion und verbundene Hauptsätze und zwei Gedanken: Zum einen werden die Verschärfung eines Tatbestandes (hier der Nachstellung) und die Verschärfung des Strafrahmens bei Zuwiderhandlung angekündigt. Das ist unglücklich formuliert, denn nicht der Tatbestand der Nachstellung wird verschärft, sondern die Bestrafung bzw. Einordnung des Tatbestandes. Aber auch einen Strafrahmen kann man nicht verschärfen, man kann ihn erweitern oder reduzieren. Jetzt kommt die Fußfessel ins Spiel. Offenbar gibt es dazu bisher keine bundeseinheitlichen Rechtsgrundlagen – die werden nun eingeführt; gehandhabt wird die Fußfesselung nach dem Spanischen Modell. Dazu habe ich dies herausgesucht:
„Zum ersten Mal wird die Fußfessel nach dem spanischen Modell in Sachsen angewendet. Bei der zu schützenden Person handelt es sich um die Ex-Frau des Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat. Das Kontakt- und Annäherungsverbot wird nun bei ihm mithilfe der Fußfessel nach dem spanischen Modell kontrolliert. Heute ist ein guter Tag für den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt“, sagten die beiden Justizminister und ergänzten: „Für uns ist klar, dass dies ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt sein kann. Wir wollen die neue so genannte DV-Technik zum Schutz vor häuslicher Gewalt weitreichender einsetzen, die Erfolge in Spanien sprechen für sich. Daher setzen wir uns für eine Änderung im Gewaltschutzgesetz ein.“ [Quelle]
Im Zeitungsartikel erfahren wir auch, dass der wesentliche Unterschied des Spanischen Modells zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) darin bestehe, dass keine vordefinierten festen Verbotszonen (z.B. Annäherung an die Wohnstätte bis auf 200 m verboten) überwacht würden, stattdessen befände sich das zu schützende Opfer in Bewegung (auch so eine seltsame Formulierung). Eine elektronische Fußfessel für den Täter, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Das Opfer – vielleicht die Frau, die von einem Täter gestalkt wurde/wird – muss nun also auch etwas an sich tragen! Und kann deshalb auch anderweitig geortet werden. Dritter Punkt – zurück zur Koalitions-Absichtserklärung – der Verschärfung ist: Der Täter wird verpflichtet, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren. Mir stößt das auf, weil (mir jedenfalls) Selbstverständliches als Neuerfundenes formuliert wird. Nicht dass ich das, was in jenen Zuchthäusern dann auch ablief, gutgeheißen hätte – aber im frühen 16. Jahrhundert gab es Gefängnisse als „Zuchthäuser“, solche, die nicht nur als Strafanstalten dienten, sondern auch Einrichtungen zur Sozialdisziplinierung (Zucht hat mit „ziehen“ und „erziehen“ zu tun und auch mit Ordnung) waren. Naja gut, man muss mit solchen Vergleichen vorsichtig sein – sagen wir: ein Anti-Gewalt-Training ist eine Maßnahme der Verhaltensänderung und Ausbildung von Selbstkontrolle zum Zwecke der Re-Sozialisierung jener, die es verlernt haben, sich in Gemeinschaften „ordentlich“ und „züchtig“ zu benehmen.
Im nächsten Satz wird nochmals auf die Geräte zur Überwachung eingegangen: Die Verwendung von GPS-Trackern nehmen wir im Stalking-Paragraphen auf. Also gut, das wird dann ins Strafgesetzbuch (StGB) § 238 aufgenommen. Was für eine wesentliche Gesetzeserweiterung! Hersteller von Tracking-Apps sollen verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzerinnen und -besitzer regelmäßig abzufragen. Wenn denn der Aufwand dazu führt, dass man/frau sich sicherer fühlen und bewegen kann – warum nicht? In Hessen z.B. ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt, deren Aufgabe die fachliche Überwachung der Fußfesselträger ist, und die die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegennimmt und diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht bewertet. Und nun verdienen dann auch die Hersteller der Apps, z.B. Sentinel. Wenn ich mir das durchlese, bin ich mir nicht sicher, ob ich diese (mehr oder wenige offene) Art von Überwachung wollen würde. Grundsätzlich: Symptombehandlung und nicht Ursachenbeseitigung.
Die Verfasser der Zeilen 2916-2935 haben sich streng an das einfache Deutsch, wie man es nun allenthalben liest, gehalten. Der folgende Satz beginnt – dem Muster S-V-O folgend – mit dem Subjekt, und dies ist wieder das Pronomen wir, das die Absichtserklärung vornimmt: Wir prüfen, inwieweit angesichts der gestiegenen Gewaltkriminalität und der Gefährlichkeit gefährliche Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung künftig als Verbrechen geahndet werden können. Wie?? Ist diese Prüfung noch nicht vorgenommen worden? Ist denn immer noch unklar, ob der Einsatz von Messern im Angriff auf den Körper einer anderen Person als Verbrechen „verfolgt“ werden darf? – Mir fehlen nun wirklich die Kenntnisse im Strafrecht. Und was ist eine das Leben gefährdende Behandlung? Das ist die euphemistischste Bezeichnung für eine Vergewaltigung, die ich bis dato gehört habe, oder ist eine Behandlung durch einen Arzt oder einen Heilpraktiker gemeint? Vermutlich meinten die Verfasser eher Misshandlung? Der Satz ist jedenfalls trotz seiner seltsamen Redundanz ohne größeren Aussagewert. Für Gruppenvergewaltigungen wollen wir den Strafrahmen grundsätzlich erhöhen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Vergewaltigung und bei Herbeiführung einer Schwangerschaft. Jetzt wird der Strafrahmen erhöht – was auch irgendwie schief klingt, aber das ist wohl Juristendeutsch? Auch dieser Satz enthält Dopplungen: Gruppenvergewaltigungen sind immer eine gemeinschaftliche Tatbegehungen, in der Aufzählung ist dann wohl die Vergewaltigung einer Frau durch einen Einzeltäter gemeint – in beiden Ausführungen der Tatbegehung kann nun die Frau schwanger werden. Moment – was bedeutet der Hinweis auf die Schwängerung? Wäre diese ein Hinweis auf eine besondere Schwere der Tat? Und eine Vergewaltigung ohne Schwangerschaftsfolge wäre weniger schwerwiegend? Hätte es für den Täter eine Strafmilderung zur Folge, wenn die vergewaltigte Frau nicht schwanger würde? Der abschließende Satz in diesem Abschnitt lautet: Zur Schließung von Strafbarkeitslücken prüfen wir, inwieweit der strafrechtliche Schutz für gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen erweitert werden kann. Na, dann prüft mal schön. Aber was sind „gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“? Ich habe mal das Gugel befragt und erhalte folgende Information:
Verbale sexuelle Belästigung bleibt derzeit meist straflos. Die SPD-Bundestagsfraktion will das ändern. Dabei gehe es nicht um jede Form sexistischer Bemerkungen – sondern etwa Erniedrigungen und Einschüchterungen. Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt einen neuen Straftatbestand für sexuelle Belästigung vor. Dieser ziele auf „gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen“, wie es in einem Entwurf für ein Positionspapier heißt.“ Erheblich ist eine Belästigung insbesondere dann, wenn sie eine Person in ein sexuelles Geschehen einbezieht, einen erniedrigenden oder einschüchternden Charakter hat, eine gewisse Dauer hat oder wenn die betroffene Person ihr nicht auf zumutbare Weise ausweichen kann“, heißt es in dem Entwurf. [Quelle]
Okay. Der Wortlaut – gemerkt? – tauchte bereits am 20.6.2023 auf. Abgesehen davon, dass ich als ältere Frau es auch nicht prall finde, wenn man mich anzüglich anspricht oder mich respektlos behandelt, habe ich als junge Frau vieles von dem „Cat-Calling“ einstecken müssen, und habe es überlebt. Unqualifizierte Äußerung, wer mich missverstehen will, verstehe mich miss. Ich denke das heutzutage und habe das damals auch schon weiter gedacht: Wie kann man denn die Frauen am besten vor den „bösen Männern“ schützen und einem Verbrechen jedweder Art vorbeugen (strafrechtlicher Schutz?), anstatt geschehene Taten zu ahnden? – Gegenfrage: Indem man sie in einen Tschador, eine Burka, einen Hijab oder Niqab steckt, oder sie sich freiwillig (weil sie ja die Männer vor ihren Trieben schützen müssen)? Nein, anders: die Männer müssen die Frauen erst fragen (einen Antrag stellen), ob sie mit ihnen flirten dürfen (denn der Flirt in seiner durchaus erwünschten Ausprägung fiele unweigerlich ebenfalls in diesen „Kommunikationsbereich“). Herrje, wir gehen wahrhaft schweren Zeiten entgegen.
Keine gesellschaftliche Diskussion an dieser Stelle, ich bleibe beim Sprachlichen und gehe zum nächsten Punkt: 2936 Digitales Gewaltschutzgesetz. Der Abschnitt beginnt mit einer apodiktischen Ankündigung in einem Hauptsatz: Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen. Sind hier Frauen gemeint, oder ist das allgemein? „Wir“ machen das, und das ist ganz außer Frage. Die Ankündigung geht auf ein vorangegangenes Gesetzgebungsverfahren vom 25.4.2023 zurück. Die Verwendung der Tempusform Präsens, Schuldeutsch: Gegenwartsform, für Vorhaben und Tätigkeiten in naher oder fernerer Zukunft hat sich weitgehend durchgesetzt, allerdings sollte (sollen in der Funktion eines Ratschlags/Vorschlags) eine Zeitangabe gemacht werden. „Morgen komme ich um 10:00 Uhr.“ Die Futurform hört man kaum noch, sie sollte aber doch – deshalb schreibe ich das – bei fehlender Zeitangabe eingesetzt werden. „Wir werden ein umfassendes… schaffen.“ Und nun kommt der clou, nämlich der Bedeutungswandel des Futur I: Wird es angewendet, bekräftigt es die Aussage in Richtung Ernsthaftigkeit als Plan und Absicht. Das lapidare „Wir schaffen das“ von Angela Merkel war weniger in die Zukunft gerichtet als eine Schlussfolgerung aus dem, was in der Vergangenheit lag, und eine Feststellung im Jetzt: „Wir haben so vieles geschafft; wir schaffen das.“ (Richtig wiedergegeben?). Was wäre gewesen, wenn sie gesagt hätte: „Wir werden das schaffen“? Es hätte viel mehr Verantwortung mitgeschwungen. Übrigens – dieser Koalitions“vertrag“ trägt das Wort „Verantwortung“ im Titel, doch die permanente Gegenwart mit Stillstand herrscht vor. Nächster Satz:
Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten automatisiert und schnell abgerufen werden können. Das Modalverb „sollen“ kann noch andere Funktionen als der des Vorschlags ausführen, eine davon ist die des „Hörensagens“ bzw. einer Annahme in subjektiver Bedeutung: „Er soll ja letzte Woche geheiratet haben.“ oder „Ich habe gehört, dass er heiraten soll.“ Die zweite Bedeutung, und die kommt in diesem Satz zum Tragen, ist die der Formulierung eines Auftrags, einer Anweisung. „Sag deinem Gesetzgeber, er soll das und das tun.“ – „Er soll unbedingt seine Mutter anrufen.“ Hier werden nunmehr Plattformen (gemeint ist wer nochmal?) angewiesen, Daten zu automatisieren und schnell abrufbar zu machen. Aus Gründen des Opfer- und Zeugenschutzes prüfen wir, inwieweit bei Akteneinsichtsgesuchen im Strafverfahren auf die Angabe von Wohn- oder Aufenthaltsanschrift bei bestimmten Delikten verzichtet werden kann. Inhaltliche Frage: Was sind diese bestimmten Delikte? Kann man das genauer bestimmen? Nächste Anmerkung: Warum wird das ausdrücklich erwähnt? Jetzt bräuchte ich wirklich einen Juristen, der mir die Tragweite dieser „Prüfungsabsicht“ erklären könnte. Ich habe ja den Verdacht, dass es sich hier nicht um Opfer oder Zeugen handelt, sondern eher um den Schutz einer noch anderen Personengruppe. Genau und informativ auf den Punkt zu kommen, ist in sog. Einfacher Sprache gar nicht so einfach, da redet man eher drum herum.
Als letztes möchte ich noch folgende drei Sätze betrachten, in denen es um das Jugendstrafrecht geht. Der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität wollen wir entgegenwirken. Fein. Sowohl für die Opfer als auch die Täter ist es wichtig, dass die Taten angemessen aufgearbeitet werden. Was für eine hohle Phrase. Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt werden wir eine Studie in Auftrag geben, die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfasst. Der Aussagewert geht gegen Null – die Ursachen sind längst bekannt – dies ist noch weniger als eine Absichtserklärung, dies ist die Abwälzung der Verantwortung, auch wenn tatsächlich das Futur I verwendet wurde: Erstmal lassen wir eine Studie über die Möglichkeiten machen, die dem Gesetzgeber angesichts der gestiegenen Kriminalität zur Verfügung stünden, damit „arbeiten wir auf“. Das Wort „aufarbeiten“ ist sehr beliebt und im Zuge von angedachten Aufarbeitungen habe ich heute gelernt, dass da vielfach Enquete-Kommissionen (z.B. bei der Aufarbeitung der Corona-Zeit) eingesetzt werden, die aber nicht viel mehr als „Teerunden“ seien. Untersuchungsausschüsse wären schon ein angemessenerer Schritt; diese werden von Abgeordneten des Parlaments gebildet und können einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel aller Abgeordneten des Parlaments die Untersuchung beantragt. Ziel eines solchen Ausschusses ist es, Missstände im staatlichen Bereich aufzuklären. – Die Taten angemessen aufarbeiten… ich wiederhole mich an dieser Stelle nicht.
Nun gut – Staat und Regierung hier – Gesellschaft dort; in den drei ausgewählten und analysierten Unterpunkten sind gesellschaftliche Phänomene angesprochen, die technisch und bürokratisch dargestellt und als solche auch abgehandelt werden. Was für ein Menschenbild! Und welche Entfremdung und Herabwürdigen zu Objekten. Mir scheint dieser Programm-Text, der natürlich kein humanistischer Prosatext sein kann, und der als solcher von vornherein sachlich-emotionslos sein muss, eigenartig seelenlos und kalt. Die doppelte Entkopplung entsteht in der gewählten, angestrengten Sprachform (Einfaches Deutsch), bei der sich nur schwerlich eine „Identifikation“ als Mensch – er wird Opfer, Täter, Gerätebesitzer, Betroffener – einstellen kann. Weder der Autor oder die Autoren noch die Leser sind mit ihrer Sprache identifiziert. Das grundsätzliche „Problem“ beim einfachen Sprechen und Schreiben ist die abgehackte Aneinanderreihung von Hauptsätzen, die wie Monolithe im Raum stehen und gerade einem ungeübten und eventuell nichtmuttersprachlichen Leser oder Hörer mitnichten zu mehr Verständnis verhelfen. Und das deshalb nicht, weil er die Verknüpfungen zwischen den entstandenen Lücken nicht herstellen kann. Es ist die unverdaute Mischung aus typischem „Beamtendeutsch“ mit vielen Nominalisierungen und der einfachen Syntax – so schätze ich es jedenfalls ein -, die den Zustand des Geistes widerspiegelt, der hier geschrieben hat. – Noch eine letzte Anmerkung zur fehlenden und inkontinuierlichen Struktur des Ganzen.
Missbräuchliche Vaterschaftssanerkennung: Wir werden missbräuchliche Vaterschaftssanerkennungen wirksam unterbinden. OKAY – das ist ein ernstes Wort: Wir werden…verpflichtend quasi.
Namensrecht: Wir strukturieren und vereinfachen das Namensrecht. Hier sind wir wieder in der permanenten Gegenwart. – Nichts wird passieren.
Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und schutzbedürftige Personen und Stärkung von Frauenrechten. Wo war ein Passus über gestärkte Frauenrechte?
Tun wirs weg. Wir werden Ende April wissen, ob dieses Konvolut überhaupt unterschrieben wird.
